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Zertifiziert und von gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst

TaiChi als Gesundheitsförderung

TaiChi bedeutet wörtlich übersetzt: Höchstes Prinzip. Es ist ein ganzheitliches Übungssystem und hat eine tiefgreifende Verbindung von Körper und Geist zum Ziel.

In China eine wissenschaftlich erforschte und öffentlich geförderte Methode zur Stärkung der Volksgesundheit und hat eine lange Tradition. Früher waren es Kampfkunstbewegungen, also Abwehren und Angriffe.

Statt äußerer Gegner befasst man sich heutzutage auf schonende, geduldige Weise mit inneren Unzulänglichkeiten, um sich körperlich, geistig und emotional weiterzuentwickeln. Der Chinese macht TaiChi Chuan, um vital alt zu werden.

Gelehrt wird ein effektives Basis-Programm, das überall ausgeführt werden kann.

Es umfasst ausgewählte, sportmedizinisch kontrollierte Bausteine aus dem Bereich des TaiChi.

In den Kursen erlernen Sie die verschiedensten Bewegungen aus dem TaiChi:

  • Die innere Kraft wecken
  • Die Hände im Wolkenfluss
  • Die Mähne des Wildpferds teilen
  • Der Kranich breitet die Flügel aus
  • Übers Knie streifen.

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Ein Kurs für Privatpersonen als auch für betriebliches Gesundheitswesen

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Wichtige Informationen

Präventionskurs Stressmanagement / Entspannung

Kursnummer: KU-ST-EHVVP7

Umfang/Dauer: 10 Einheiten à 60 min

Kursgebühr: 145,- € (./. Erstattung durch Krankenkasse)

Kostenrückerstattung durch Ihre Krankenkasse - So funktioniert's

    1. Wunschkurs bei aliv’OR buchen und vor Kursbeginn die Rechnung bezahlen
    2. Sie erhalten nach Kursende eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme (Voraussetzung: an 80% der Stunden teilgenommen
    3. Bescheinigung bei Ihrer Krankenkasse einreichen – Sie erhalten bis zu 80% der Kursgebühr zurück (je nach Krankenkasse kann der Betrag abweichen)
Sie müssen im Vorfeld keinen Antrag o.ä. bei Ihrer Kasse stellen. Unsere Kursinhalte sowie alle unsere Kurleiter/innen sind bereits von den gesetzlichen Krankenkassen geprüft und zertifiziert worden. Damit entsprechen die Kurse grundsätzlich den Anforderungskriterien der Krankenkassen für erstattungsfähige Gesundheitskurse nach § 20 Sozialgesetzbuch V.